Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.gkl.org)

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

In Anbetracht der derzeitigen Corona-Situation wird die Umsetzung der Barrierefreiheit voraussichtlich, sofern nicht Corona bedingt unvorhersehbare Vorfälle eintreten, in 2021 abgeschlossen sein. Ggf. erforderliche Änderungen der Webseite werden unverzüglich in Zusammenarbeit mit externen technischen Dienstleistern vorgenommen.

Für die aktualisierte Website wird abschließend ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

 

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Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: GKL-WPR@gkl.org