GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Seit dem 1. Juli 2012 sind die beiden Klassenlotterien NKL und SKL als gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts organisiert. Die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder ist damit die einzige Anbieterin von Klassenlotterien in Deutschland und übernimmt im Zuge dessen sämtliche Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten der NKL und SKL.
Für die Spielteilnehmer von NKL und SKL ändert sich lediglich der Name des Vertragspartners. Die bewährte Spielabwicklung über die Lotterie-Einnahmen bleibt ebenso erhalten wie die staatliche Gewinngarantie, hinter der jetzt alle 16 Bundesländer stehen. NKL und SKL werden auch künftig als Spielangebote unter dem Dach der GKL weitergeführt.
Für die Spielteilnehmer von NKL und SKL ändert sich lediglich der Name des Vertragspartners. Die bewährte Spielabwicklung über die Lotterie-Einnahmen bleibt ebenso erhalten wie die staatliche Gewinngarantie, hinter der jetzt alle 16 Bundesländer stehen. NKL und SKL werden auch künftig als Spielangebote unter dem Dach der GKL weitergeführt.






